REACH

(Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)

Am 18. Dezember 2006 wurde REACH als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates  zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe verabschiedet und trat am 01. Juni 2007 in Kraft.

 

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrter Lieferant,

in unserer Unternehmenspolitik bekennen wir uns sowohl zur Kundenzufriedenheit als auch zu kontinuierlicher Verbesserung des Umweltschutzes, der durch den Verordnungserlass erreicht werden soll. Wir sehen es als Herausforderung, beides in Einklang zu bringen und sind bemüht entsprechende Konzepte zur Umsetzung von REACH zu erarbeiten, um letztendlich für unsere Kunden Produkte unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendung zur Verfügung stellen zu können.

Hierzu wird es möglicherweise erforderlich sein, nähere Angaben zu Ihren Produkten und Anwendungen mittels Fragebogen einzuholen. Details über den endgültigen Verwendungszweck sind unverzichtbarer Bestandteil der Gesetzgebung durch REACH.

Wir danken im Voraus für Ihre bekundete Kooperationsbereitschaft.